Nutzen Sie Arbeitssicherheitsschuhe oder Berufsschuhe in der Arbeit? Dann brauchen Sie vielleicht auch eine Orthopädische Zurichtung oder Einlagen für die Schuhe. Mit der DGUV 112-191 hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit für Arbeitnehmer geschaffen, die besonderen Belastungen für Gelenke und Bewegungsapparat im Arbeitsalltag zu minimieren: Orthopädische Zurichtungen und Einlagen, die nach DGUV 112-191 zertifiziert sind, können vom Rentenversicherer bezahlt werden.
VORSICHT: Nur mit Orthopädischen Zurichtungen und Einlagen, die nach DGUV 112-191 zertifiziert werden, behalten Sie bei einem Unfall Ihren Versicherungsschutz!
Verglichen mit dem sehr hohen gesundheitlichen Gegenwert einer professionellen orthopädischen Versorgung im Arbeitsschuh ist der Aufwand der Beantragung beim Kostenträger auf jeden Fall lohnend. Und wir helfen Ihnen dabei.
Haben Sie individuelle Fragen zum Thema Arbeitssicherheitsschuhe und DGUV 112-191?
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